Waldgartenverein Lübschützer Teiche e.V.

Chronik - Der Überfall vom 23. Juli 1933

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Der Überfall vom 23. Juli 1933

Im Sommer 1933 wurde die Aktion gegen die Zeltstadt Lübschützer Teiche stabsmäßig vorbereitet. Polizeioffiziere besuchten die Teiche und an Hand von Generalstabskarten wurde das Gelände erforscht, um die größte Razzia, die es jemals im Leipziger Raum gegeben hat, vorzubereiten. Am 23. Juli 1933, einem regnerischen Sonntag, wurden gegen 1 Uhr in der Polizeikaserne Möckern an der Hallischen Straße (heute Georg-Schumann-Straße, Gelände der Landesversicherungsanstalt und des Arbeitsamtes) 300 Polizisten unter dem Kommando des Polizeimajors von Hartmann, 300 SS-Männer der Standarte 48 unter Standartenführer Friedrich und 75 Kriminalbeamte zusammengezogen. Mit 45 Wagen, meist große LKW, aber auch viele private PKW und Kräder, ging es dann nach Lübschütz. Der Reporter der „Leipziger Neuesten Nachrichten“ sprach am nächsten Tag von der „Annäherung an das Operationsgebiet“, und dass „Erinnerungen an den Einsatz von Truppen im Felde“ wach wurden. Genüßlich schilderte er ebenso wie der Journalist der „Neuen Leipziger Zeitung“, wie das Gebiet umstellt wurde, wie 3 Uhr früh der Überfall begann und wie etwa 1200 Zeltplatzbewohner aus den Zelten auf die Märchenwiese getrieben wurden und dort „in Viererreihen, Männlein und Weiblein, jung und alt“ antreten mußten, wobei „man die Kinder noch von dem Appell verschont“ habe. Den beiden NS-freundlichen Blättern kann man entnehmen, dass es eigentlich nur um hygienische und sittlich-moralische Bedenken ging, wobei aber ganz nebenbei auch der Hauptgrund der Razzia erwähnt wurde: „Es zeigte sich, dass mindestens 80% der Zeltbewohner der KPD, der SPD, dem Roten Frontkämpferbund, dem Reichsbanner oder einer anderen marxistischen Organisation angehört haben, und dass sie keineswegs gleichgeschaltet sind“. Wenn man die Berichte in den Zeitungen liest, dann muß man den Eindruck gewinnen, dass alles ganz freundlich und ohne Zwischenfälle abgelaufen ist: Die Zelte wurden durch die Kriminalbeamten kontrolliert, die Papiere wurden überprüft und wenn sie in Ordnung waren, dann konnten die Leute wieder zu ihren Lagern zurückkehren. Nach kurzer Beratung sei man aber zum Entschluß gekommen, dass das gesamte Lager, mit Ausnahme der von Verheirateten bewohnten Zelte, abzubrechen sei. „Die Zeltbewohner kamen diesem Befehl ohne weiteres nach und bald konnte man auf den Straßen nach Leipzig eine wahre Völkerwanderung auf schwerbepackten Fahrrädern sehen. Unverheirateten, die größere Einrichtungsgegenstände herbeigeschafft hatten, wurde gestattet, Handwagen aus Leipzig zu holen“. Als 50 Jahre später die Bewohner der Alfred-Frank-Siedung Paul Hessel, Irmgard Andreß, Otto Vollrath und Hans Maier von ihren damaligen Erinnerungen berichteten, da sah die „Razzia“ jedoch entschieden anders aus. Ihre Berichte stimmten mit dem überein, was man heute im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig wieder findet. Hier wird der Beschwerdebrief des Vorstandes der Gräflich von Hohenthal-Püchau´schen Güterverwaltung an die Amtshauptmannschaft Grimma und der Brief der Amtshauptmannschaft Grimma an die Kreishauptmannschaft Leipzig verwahrt. Aus beiden ergibt sich folgendes Bild: Viele Zeltbewohner und auch der Badebetriebspächter sind schwer bzw. blutig geschlagen worden. Ein Schwerkriegsbeschädigter wurde mißhandelt weil er nicht schnell genug lief. Als die schlagenden Polizeibeamten von einem Zeltbewohner aufgefordert wurden, den Mann nicht weiter zu schlagen, erhielt dieser ebenfalls Schläge. Ein Zeltbewohner wendete sich an einen Polizeioffizier mit dem Verweis, dass er alter Kriegsteilnehmer sei und sich nicht von den jungen Leuten schlagen lassen müsse. Darauf erhielt er den Hinweis ruhig zu sein, weil der Offizier sonst für nichts garantieren könne. Ein junger Mann, der lange Haare trug, wurde am Haarschopf gezogen und dann wurde dieser mit einem Messer abgeschnitten. Die wahllosen Schläge erstreckten sich sogar auf Frauen. Einige der Überfallenen wurden in die Teiche geworfen. Die ganze Aktion entwickelte sich zu einer unkontrollierten Gewaltorgie. Die Kriminalpolizei kontrollierte einige Zelte. Nachdem sie feststellten, dass die Papiere der Bewohner in Ordnung waren, befahlen sie ihnen, in den Zelten zu bleiben. Kurze Zeit später wurden sie jedoch von SS-Leuten herausgeprügelt. Der Befehl lautete, bis 9 Uhr den Zeltplatz zu räumen. Diese Frist wurde jedoch nicht abgewartet und schon ab 7.30 Uhr begannen Polizei, SS und auch selbständig hinzu gekommene SA-Leute, die Räumung in schonungslosester Weise durchzuführen. Zelte wurden zerschnitten, aufgerissen und zertreten. Besonders erbost war der verantwortliche Oberförster darüber, dass auf Befehl der Polizei Stroh, Matratzen, Bettunterlagen und andere Einrichtungsgegenstände auf große Haufen zusammengeworfen wurden. Diese wurden in Anwesenheit der Polizei mit Benzin übergossen und angebrannt. Bei dem herrschenden Westwind griff der Brand schnell auf die Hütungsfläche über. Es kam zu einem regelrechten Waldbrand, der vom Badebetriebspächter und seinen Leuten gelöscht werden mußte, ohne dass die anwesende Polizei davon auch nur Kenntnis genommen hätte. All das geht aus dem am Folgetag verfaßten Beschwerdebrief hervor. Er dürfte bei weitem nicht das ganze Ausmaß des Exzesses widerspiegeln. Eine Untersuchung der Vorfälle aber fand wohl nie statt. Bei dieser Aktion wurden auch viele Verhaftungen vorgenommen, die jedoch in den polizeilichen Nachweisen nicht ausgewiesen sind. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurden die Verhafteten in eines der „Schutzhaftlager“ , den Vorgängern der KZs, verbracht. Nachweise dafür konnten jedoch nicht ermittelt werden. Mit dieser Aktion wurde das Zeltlager restlos aufgelöst, was nicht nur ein Schlag gegen die Nazigegner war, sondern auch dem Besitzer des Geländes und dem Badebetriebspächter einen immensen materiellen Schaden brachte. Nicht nur, dass die Einnahmen für das Jahr 1933 ausblieben, die vertriebenen Zeltler forderten nun auch die bereits für das ganze Jahr entrichtete Zeltplatzgebühr zurück. Außerdem mußte sich die Gutsverwaltung überlegen, wie sie den landwirtschaftlich nicht mehr nutzbaren Boden weiter verwerten konnte.

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